

Die Bundesregierung hat vergangene Woche einen Gesetzesentwurf zur Einrichtung einer Schlichtungsstelle für die Luftfahrt beschlossen. Bei Streit mit der Airline sollen sich Fluggäste schon bald an diese wenden können.
„Die neue Regelung ermöglicht es den Verbrauchern, ihre Schadenersatzansprüche einfach, unbürokratisch und vor allem kostengünstig bei der Schlichtungsstelle anzubringen“, sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger der Passauer Neuen Presse.
Wer kann sich an die Schlichtungsstelle wenden?
Die Schlichtungsstellen sollen bei Problemen wie Flugverspätungen, Annullierungen, Überbuchungen und Gepäckverlust zum Einsatz kommen. Reagiert eine Fluggesellschaft auf eine Beschwerde nach 30 Tagen nicht oder wird eine Schadenersatzforderung abgelehnt, soll der betroffene Fluggast diese Anlaufstelle einschalten können. Die Zuständigkeit umfasst Schäden mit einem Wert von 10 bis 5.000 Euro. Ansprüche, bei denen es um Personenschäden geht, sollen nach wie vor gerichtlich geregelt werden.
Welche Personen können sich NICHT an die Schlichtungsstelle wenden?
Personen, deren Reisen etwa von einem Unternehmen oder einer Behörde gebucht wurden, sind laut Gesetzesentwurf von der Schlichtung ausgeschlossen. Dazu zählen auch Geschäfts- und Pauschalreisende. Diese Bestimmung wurde bereits von Verbraucherverbänden stark kritisiert, da allein Geschäftsreisende rund 40 Prozent der Flugreisenden ausmachen würden.
Fallen für die Schlichtung Kosten an?
Stellt sich nach zwei Jahren Betrieb der Schlichtungsstelle heraus, dass die Mehrheit der geltend gemachten Ansprüche den Passagieren nicht zustehen, kann möglicherweise eine Gebühr verlangt werden. Diese darf jedoch nicht höher als 20 Euro sein und muss im Voraus bezahlt werden.
Laut Bundesjustizministerin sei die Umsetzung des Gesetzes bis zur nächsten Winterskisaison angestrebt.
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