Wenn euer Flug gestrichen wird, habt ihr als Passagiere klare Rechte. Unter Umständen könnt ihr nach EU-Fluggastrecht sogar bis zu 600 € Entschädigung erhalten.
Welche Rechte habe ich, wenn mein Flug gestrichen wird?
Wenn euer Flug gestrichen wird, kann das eure Reisepläne schnell durcheinanderbringen. Doch viele Passagiere wissen nicht, dass ihnen in solchen Fällen oft eine Entschädigung zusteht. Nach dem EU-Fluggastrecht könnt ihr unter Umständen bis zu 600 € Entschädigung erhalten. Zusätzlich können euch eine Umbuchung, eine Rückerstattung oder Unterstützung am Flughafen zustehen.
Wenn euer Flug gestrichen wurde, solltet ihr zunächst den aktuellen Status eurer Buchung prüfen und euch direkt an die Airline wenden. In vielen Fällen werden Passagiere automatisch auf einen anderen Flug umgebucht. Falls das nicht der Fall ist, kann euch die Airline eine alternative Verbindung anbieten oder den Ticketpreis erstatten.
Kontaktiert möglichst schnell eure Airline, informiert euch über eure Fluggastrechte und bewahrt alle Reiseunterlagen auf. Diese können wichtig sein, wenn ihr später eine Entschädigung beantragen möchtet.
Habe ich Anspruch auf Entschädigung?
In der Europäischen Union gelten klare Regeln für Flugannullierungen. Grundlage dafür ist die EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004, die Passagieren unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Entschädigung zusichert.
Ein Anspruch kann zum Beispiel bestehen, wenn euer Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug gestrichen wird und die Airline für die Annullierung verantwortlich ist. Außerdem muss euer Flug unter die EU-Fluggastrechte fallen. Das gilt, wenn euer Flug in der EU startet – unabhängig davon, welche Airline ihn durchführt – oder wenn ihr mit einer EU-Airline aus einem Drittland in die EU fliegt.
Sind diese Bedingungen erfüllt, könnt ihr neben einer Umbuchung oder Rückerstattung des Tickets auch eine finanzielle Entschädigung verlangen.
Wie hoch ist die Entschädigung bei einer Flugannullierung?
Die Höhe der möglichen Entschädigung hängt von der Flugdistanz ab.
Flugdistanz | Mögliche Entschädigung |
|---|---|
bis 1.500 km | bis zu 250 € |
1.500–3.500 km | bis zu 400 € |
über 3.500 km | bis zu 600 € |
Neben einer finanziellen Entschädigung kann euch die Airline auch eine Umbuchung anbieten oder den Ticketpreis vollständig erstatten. Bei längeren Wartezeiten können außerdem Mahlzeiten, Getränke oder sogar eine Hotelübernachtung inklusive Transport übernommen werden.
Wann muss die Airline keine Entschädigung zahlen?
Es gibt Situationen, in denen Airlines keine Entschädigung zahlen müssen. Das ist der Fall, wenn sogenannte „außergewöhnliche Umstände“ vorliegen, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen.
Dazu zählen beispielsweise extreme Wetterbedingungen, politische Instabilität, Sicherheitsrisiken oder Streiks von Flughafenpersonal. Auch kurzfristige Luftraumsperrungen können dazu führen, dass eine Airline nicht zur Zahlung verpflichtet ist. Selbst in diesen Fällen habt ihr jedoch meist Anspruch auf eine alternative Beförderung oder eine Rückerstattung des Ticketpreises.

Habe ich Anspruch auf eine Umbuchung oder eine Rückerstattung?
Wenn euer Flug gestrichen wird, muss euch die Airline grundsätzlich eine Wahl anbieten. Ihr könnt entweder eine Umbuchung auf einen anderen Flug zum Zielort akzeptieren oder euch den Ticketpreis vollständig erstatten lassen.
Welche Option sinnvoller ist, hängt oft von euren Reiseplänen ab. Wenn ihr möglichst schnell weiterreisen möchtet, kann eine Umbuchung die beste Lösung sein. Wenn sich eure Reise jedoch nicht mehr lohnt oder ihr eure Pläne ändern möchtet, ist eine Rückerstattung meist die bessere Wahl.
Welche Unterstützung steht mir während der Wartezeit zu?
Solltet ihr wegen einer Flugannullierung längere Zeit am Flughafen warten müssen, ist die Airline in vielen Fällen verpflichtet, euch zu unterstützen. Dazu können Mahlzeiten und Getränke gehören, manchmal auch eine Hotelübernachtung, wenn ihr über Nacht warten müsst.
In manchen Situationen müsst ihr solche Kosten zunächst selbst bezahlen. Bewahrt deshalb alle Belege auf, damit ihr sie später bei der Airline einreichen könnt.

Was tun, wenn ihr Hilfe braucht?
Wenn ihr euch unsicher seid, welche Rechte euch zustehen oder eure Airline eure Forderung ablehnt, könnt ihr euch an eine nationale Durchsetzungsstelle für Fluggastrechte wenden. In Deutschland ist dafür zum Beispiel das Luftfahrt-Bundesamt zuständig. Auch Schlichtungsstellen für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) können euch helfen, eine Einigung mit der Airline zu finden.
Alternativ gibt es spezialisierte Dienste für Fluggastrechte wie Flightright, AirHelp oder EUclaim, die euch bei der Durchsetzung eurer Ansprüche unterstützen können.
