Innerhalb der EU gelten feste Zollregeln, die ihr kennen solltet, um Souvenirs problemlos nach Hause zu bringen.
Was ihr innerhalb der EU wirklich mitnehmen dürft
Wenn ihr innerhalb Europas reist, profitiert ihr von offenen Grenzen und einfachen Einfuhrregeln. Dennoch gelten klare Zollbestimmungen, die festlegen, welche Waren ihr innerhalb der EU zollfrei mitnehmen dürft und wo Mengenbegrenzungen gelten. Besonders bei Alkohol, Tabak, Kaffee, Bargeld oder Medikamenten lohnt sich ein genauer Blick auf die Richtmengen. Wenn ihr die wichtigsten EU-Zollregeln kennt, reist ihr entspannter und vermeidet Probleme oder zusätzliche Abgaben bei der Rückkehr nach Deutschland.
Zollgebühren innerhalb der EU: Fallen Kosten an?
Für Waren, die eindeutig für den privaten Gebrauch bestimmt sind, entstehen innerhalb der EU grundsätzlich keine Zollgebühren. Die Zollunion ermöglicht es euch, nahezu überall in Europa zollfrei einzukaufen. Nur wenn die Menge einer Ware ungewöhnlich hoch erscheint, kann der Zoll prüfen, ob möglicherweise ein gewerblicher Zweck vorliegt. Besteht der Verdacht auf Weiterverkauf, müsst ihr mit Rückfragen und unter Umständen mit der Erhebung von Abgaben rechnen.
Auch Bargeldkontrollen sind möglich. Wer mehr als 10.000 Euro an Vermögenswerten mitführt, muss diese auf Nachfrage angeben. Dazu zählen Bargeld, Wertpapiere, Edelmetalle oder Reiseschecks. Wer die Meldepflicht ignoriert, riskiert hohe Geldbußen von bis zu einer Million Euro.
Trotz der Zollfreiheit gelten innerhalb der EU einige wichtige Einschränkungen. Besonders streng geregelt sind:
Alkohol
Tabak
Medikamente und Betäubungsmittel
Bargeld
Feuerwerkskörper
Gebiete der EU, die nicht zum EU-Steuergebiet gehören (z. B. Kanaren, französische Überseedepartements)

EU-Zollfreimengen: Welche Waren ihr abgabenfrei einführen dürft
Bevor ihr euch im Urlaub mit Souvenirs, Spezialitäten oder Alltagsprodukten eindeckt, lohnt sich ein Blick auf die wichtigsten Regeln zur abgabenfreien Einfuhr. Innerhalb der EU könnt ihr vieles problemlos mitnehmen, dennoch gelten für einige Waren klare Richtmengen.
1. Alkohol-Freimengen innerhalb der EU
Spirituosen bis zehn Liter
Alkopops bis zehn Liter
Zwischenerzeugnisse wie Sherry, Portwein oder Marsala bis zwanzig Liter
Schaumwein bis sechzig Liter
Bier bis einhundertzehn Liter
Wein unbegrenzt, solange die weinrechtlichen Vorschriften eingehalten werden
2. Tabak-Freimengen innerhalb der EU
Zigaretten bis achthundert Stück
Zigarillos bis vierhundert Stück
Zigarren bis zweihundert Stück
Rauchtabak bis ein Kilogramm
Achtung: Besonders günstige Ware ohne Steuerkennzeichnung oder Inhaltsangaben ist oft illegal. Ihre Einfuhr kann als Steuerhehlerei gelten.
3. Kaffee und andere verbrauchsteuerpflichtige Waren
Bis zu zehn Kilogramm gelten als private Menge.
4. Bargeld und Vermögenswerte bei Reisen in der EU
Über 10.000 Euro müsst ihr auf Nachfrage angeben. Schmuck zählt nicht dazu.
5. Medikamente und medizinische Produkte auf Reisen
Ihr dürft Arzneimittel für den Eigenbedarf mitnehmen. Als Richtwert gelten Mengen für maximal drei Monate. Auf stark vergünstigte Präparate sollte man besonders achten, denn gefälschte Medikamente sind verboten und gefährlich.
6. Feuerwerkskörper: Was erlaubt ist und was nicht
Einfuhr ist nur erlaubt, wenn die Produkte ein CE-Zeichen oder eine BAM-Zulassung besitzen. Tischfeuerwerk und Wunderkerzen sind ab zwölf Jahren zulässig, Raketen und Böller ab achtzehn Jahren.
Hebt bei größeren Mengen immer die Quittungen auf und seid bei vermeintlichen Schnäppchen vorsichtig. Fehlen Steuerzeichen oder Inhaltsangaben oder wirkt der Preis ungewöhnlich niedrig, handelt es sich oft um illegal gehandelte Ware, deren Mitnahme als Steuerhehlerei gewertet werden kann.
Sonderregelungen: Welche EU-Gebiete zollrechtlich abweichen
Auch wenn viele Länder politisch zur EU gehören, sind sie nicht automatisch Teil des europäischen Zoll- oder Steuergebiets. Bei einigen Reisezielen gelten daher dieselben Regeln wie bei Einreisen aus Drittländern. Das bedeutet, dass Einfuhrumsatzsteuer und die üblichen Freimengen für Nicht-EU-Länder gelten können.
Zu den Gebieten außerhalb des EU-Zollgebiets gehören:
Aruba
Curaçao
Färöer-Inseln
Grönland
Helgoland
Sint Maarten
Weitere Regionen gehören zwar zur EU, jedoch nicht zum Verbrauchsteuer- und Mehrwertsteuergebiet. Auch hier gelten Drittlandregeln:
Åland
Guadeloupe
Kanarische Inseln
Madeira & Azoren
Martinique
Réunion
Saint-Martin
Für euch bedeutet das, dass trotz EU-Zugehörigkeit Zollkontrollen stattfinden und Abgaben fällig werden können. Ein kurzer Blick auf die Zollbestimmungen vor der Reise spart euch Zeit und Kosten.

Tipps für stressfreies Reisen und reibungslose Zollkontrollen
Damit Souvenirs, Genussmittel oder Medikamente bei eurer Rückreise nicht zur Überraschung werden, lohnt sich ein kurzer Blick auf die wichtigsten Zollregeln innerhalb der EU. Mit den folgenden Tipps seid ihr gut vorbereitet und bewegt euch sicher durch die gängigen Bestimmungen.
1. Richtmengen für Alkohol und Tabak einhalten
Auch innerhalb der EU gelten feste Orientierungswerte, die bestimmen, was noch als privater Bedarf gilt. Wenn ihr die Richtmengen für Alkohol und Tabakwaren einhaltet, vermeidet ihr Rückfragen und könnt eure Einkäufe problemlos nach Deutschland mitnehmen.
2. Kaufbelege gut aufbewahren
Nehmt ihr größere Mengen oder hochpreisige Produkte mit, lohnt es sich, die Quittungen aufzubewahren. Damit könnt ihr bei einer Zollkontrolle leicht nachweisen, dass die Waren legal erworben wurden und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind.
3. Medikamente nur in üblichen Mengen mitführen
Arzneimittel dürfen innerhalb der EU nur in haushaltsüblichen Mengen eingeführt werden. Achtet darauf, dass alles originalverpackt ist und keine verbotenen oder verschreibungspflichtigen Wirkstoffe ohne Rezept enthalten sind.
4. Auf CE-Kennzeichnung bei Feuerwerk achten
Feuerwerkskörper dürfen nur eingeführt werden, wenn sie eine gültige CE-Kennzeichnung oder eine Anerkennung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung tragen. Fehlt diese, droht die Beschlagnahmung und möglicherweise ein Verfahren.
5. Bargeld ab 10.000 Euro auf Nachfrage angeben
Reist ihr mit höheren Geldbeträgen, müsst ihr Bargeld ab 10.000 Euro auf Nachfrage der Zollbeamten angeben. Wer das versäumt, riskiert hohe Bußgelder. Der Betrag umfasst auch Reiseschecks und andere Zahlungsmittel.
6. Die App „Zoll und Reise“ nutzen
Die kostenlose App des deutschen Zolls bietet unterwegs einen schnellen Überblick über alle gültigen Richtmengen und Regelungen. Sie ist besonders praktisch, wenn ihr euch unsicher seid, ob ihr bestimmte Waren mitnehmen dürft.
