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      Für diese Reise benötigst du kein Visum

      Einreisebestimmungen für Deutsche Staatsangehörige in Usbekistan

      Deutschland - Usbekistan: Wenn du zwischen diesen Ländern reisen möchtest, solltest du zunächst die Einreisebestimmungen verstehen. Denn so reibungslos wie möglich in dein Zielland (Usbekistan) einreisen zu können, benötigst du zunächst das richtige Visum. Deshalb wollen wir uns zunächst mit allen erforderlichen Reisedokumenten, Visa und Gesundheitsbestimmungen für Deutsche Staatsangehörige beschäftigen, die in diesem Zielland (Usbekistan) gelten.

      Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

      Für Geschäfts- oder Tourismusreisen bis zu 30 Tagen benötigen Reisende kein Visum. Für längere Aufenthalte ist ein Visum erforderlich.

      Alle Reisenden, die Usbekistan für mehr als drei Tage besuchen, müssen sich innerhalb von 72 Stunden nach Ankunft bei der örtlichen Abteilung des Innenministeriums registrieren. Diese Registrierung muss während des gesamten Aufenthalts aufrechterhalten werden.

      Reisende, die in Hotels oder Studentenwohnheimen übernachten, werden automatisch registriert. Reisende in privaten oder sonstigen Unterkünften außerhalb von Hotels müssen sich online unter Mitwirkung der gastgebenden Person oder bei der örtlichen Migrations- und Staatsbürgerschaftsbehörde registrieren. Eine fehlende Registrierung kann zu Geldstrafen oder anderen Sanktionen führen.

      Diese Registrierungspflicht gilt nicht für folgende Reisende:
      Reisende, die sich bis zu drei Tagen in Usbekistan aufhalten.
      Reisende, die usbekische Staatsangehörige oder dort wohnhaft sind.

      Für die Einreise nach Usbekistan benötigst du einen gültigen Reisepass. Dieser muss ab dem Zeitpunkt der Einreise noch mindestens drei Monate gültig sein und mindestens eine leere Seite enthalten.

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