Für diese Reise benötigst du kein Visum

Einreisebestimmungen für Deutsche Staatsangehörige in Südafrika

Deutschland - Südafrika: Wenn du zwischen diesen Ländern reisen möchtest, solltest du zunächst die Einreisebestimmungen verstehen. Denn so reibungslos wie möglich in dein Zielland (Südafrika) einreisen zu können, benötigst du zunächst das richtige Visum. Deshalb wollen wir uns zunächst mit allen erforderlichen Reisedokumenten, Visa und Gesundheitsbestimmungen für Deutsche Staatsangehörige beschäftigen, die in diesem Zielland (Südafrika) gelten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisende benötigen für Geschäfts- oder Tourismusreisen bis zu 90 Tagen kein Visum. Für längere Aufenthalte ist ein Visum erforderlich.

Für die Einreise nach Südafrika benötigen Reisende einen gültigen Reisepass. Der Reisepass muss noch mindestens 30 Tage nach der Ausreise aus Südafrika gültig sein und mindestens eine leere Seite enthalten.

Südafrikanische Staatsbürger, einschließlich Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit, müssen mit einem gültigen südafrikanischen Reisepass nach Südafrika ein- und ausreisen. Ausgenommen sind nur Personen, die ihre Staatsbürgerschaft formell aufgegeben haben und eine schriftliche Bestätigung des Innenministeriums vorweisen können.

Minderjährige Reisende unter 18 Jahren, die mit einem oder beiden Elternteilen oder mit einem Erwachsenen reisen, der nicht ihr biologischer Elternteil ist, benötigen lediglich einen gültigen Reisepass. Unbegleitete Minderjährige müssen jedoch folgende Dokumente vorlegen: Geburtsurkunde, Einverständniserklärungen beider Elternteile, Kopien der Reisepässe/Personalausweise der Eltern, Kontaktdaten der Eltern, Schreiben der empfangenden Person mit deren Adresse und Kontaktdaten sowie eine Kopie des Personalausweises/Reisepasses der empfangenden Person. Gegebenenfalls sind weitere Dokumente erforderlich (Sterbeurkunden, Gerichtsbeschlüsse, Adoptionsbeschlüsse). Schulgruppen sind von den individuellen Dokumentationspflichten ausgenommen, wenn sie ein Schreiben des Schulleiters vorlegen können, das bestätigt, dass alle erforderlichen Genehmigungen der Schule vorliegen.

Reisende müssen vor der Reise nach Südafrika eine Online-Reiseerklärung ausfüllen. Die Erklärung erfasst mitgeführte Waren und Währungen.

Die Online-Erklärung muss innerhalb von 24 Stunden vor der finalen Abreise nach Südafrika ausgefüllt werden. Bei Anschlussflügen ist sie innerhalb von 24 Stunden vor dem letzten Flug nach Südafrika einzureichen.

Ein Elternteil, gesetzlicher Vormund, Betreuer oder eine andere unterstützende Person kann die Erklärung für Minderjährige oder Reisende ausfüllen, die dazu selbst nicht in der Lage sind.

Die Erklärung kann über das SARS Customs Online Traveler Declaration Portal, die SATMS Mobile App oder einen Scan-to-Declare QR-Code ausgefüllt werden.

Reisende, die die Erklärung vor der Ankunft in Südafrika nicht ausgefüllt haben, können dennoch einreisen und sie vor Ort über Self-Service-Terminals oder mit Unterstützung von SARS-Zollbeamten am Grenzübergang einreichen. Eine Ausfüllung vor der Reise wird zur Beschleunigung der Grenzabfertigung empfohlen, die Einreichung vor Ort ist jedoch eine akzeptierte Alternative.

Reisende müssen sicherstellen, dass die Erklärung eingereicht und korrekt ist. Die vollständige Nichtangabe von Waren oder Währungen oder die Angabe falscher Informationen kann zu Verzögerungen bei der Abfertigung, Geldstrafen oder der Beschlagnahme und dem Einzug von Waren führen.

Diese Anforderung gilt nicht für folgende Reisende:

  • Transitreisende durch Südafrika, die im internationalen Transitbereich verbleiben.

Reisende benötigen den Nachweis eines Tickets, das ihre Ein- und Ausreise aus Südafrika belegt.

Diese Anforderung gilt nicht für folgende Reisende:
– Südafrikanische Staatsangehörige
– Ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Südafrika

Reisende sollten folgende Impfungen in Betracht ziehen: Impfungen gegen Hepatitis A und Hepatitis B; Typhus-Impfung bei Besuchen kleinerer Städte oder ländlicher Gebiete;

  • Routineimpfungen einschließlich Masern.

Möglicherweise sind zusätzliche Impfungen erforderlich. Wenden Sie sich an Ihren Arzt und prüfen Sie die entsprechenden Quellen für weitere Einzelheiten.

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