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      Einreisebestimmungen für Deutsche Staatsangehörige in Südafrika

      Deutschland - Südafrika: Wenn du zwischen diesen Ländern reisen möchtest, solltest du zunächst die Einreisebestimmungen verstehen. Denn so reibungslos wie möglich in dein Zielland (Südafrika) einreisen zu können, benötigst du zunächst das richtige Visum. Deshalb wollen wir uns zunächst mit allen erforderlichen Reisedokumenten, Visa und Gesundheitsbestimmungen für Deutsche Staatsangehörige beschäftigen, die in diesem Zielland (Südafrika) gelten.

      Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

      Reisende benötigen für Geschäfts- oder Touristenreisen von bis zu 90 Tagen kein Visum. Für längere Aufenthalte ist ein Visum erforderlich.

      Reisende benötigen für die Einreise nach Südafrika einen gültigen Reisepass. Dieser muss nach der Ausreise aus Südafrika noch mindestens 30 Tage gültig sein. Außerdem muss der Reisepass mindestens 2 leere Seiten aufweisen.

      Südafrikanische Staatsangehörige, einschließlich Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit, müssen mit einem gültigen südafrikanischen Reisepass nach Südafrika einreisen und ausreisen. Ausgenommen sind lediglich Personen, die ihre Staatsangehörigkeit formell aufgegeben haben und dies durch eine schriftliche Bestätigung des Innenministeriums nachweisen können.

      Reisende unter 18 Jahren, die in Begleitung eines oder beider Elternteile oder eines Erwachsenen, der nicht ihr leiblicher Elternteil ist, nach Südafrika reisen, benötigen lediglich einen gültigen Reisepass. Unbegleitete minderjährige Reisende müssen jedoch Folgendes vorlegen: eine Bescheinigung, Einverständniserklärungen der in der Bescheinigung genannten Eltern oder Erziehungsberechtigten, Kopien der Pässe oder Ausweisdokumente dieser Eltern oder Erziehungsberechtigten, deren Kontaktdaten, ein Schreiben der empfangenden Person mit Adresse und Kontaktdaten sowie eine Kopie des Ausweisdokuments beziehungsweise eines gültigen Reisepasses und Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis der empfangenden Person.

      Das Einverständnisschreiben der Eltern darf zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als 6 Monate sein.

      Gegebenenfalls werden weitere Dokumente benötigt, wie zum Beispiel Sterbeurkunden, Gerichtsbeschlüsse oder Adoptionsbeschlüsse. Schulgruppen, die ein Schreiben des Schulleiters vorlegen können, in dem bestätigt wird, dass alle erforderlichen Genehmigungen der Schule vorliegen, sind von den individuellen Dokumentationspflichten ausgenommen. Dies gilt für Schulen, die beim südafrikanischen Ministerium für Grundbildung registriert sind, sowie für gleichwertige Einrichtungen im Ausland.

      Diese Anforderung gilt nicht für folgende Reisende:

      • Reisende unter 18 Jahren, die sich im direkten Transit an einem internationalen Flughafen befinden.

      Reisende müssen vor ihrer Reise nach Südafrika ein Online-Formular zur Reiseerklärung ausfüllen. Die Erklärung umfasst mitgeführte Waren und Devisen.

      Reisende müssen die Online-Erklärung innerhalb von 24 Stunden vor ihrer endgültigen Abreise nach Südafrika ausfüllen. Reisende mit Anschlussflügen reichen sie innerhalb von 24 Stunden vor dem letzten Flug nach Südafrika ein.

      Ein Elternteil, gesetzlicher Vormund, Betreuer oder eine andere unterstützende Person kann die Erklärung im Namen eines Minderjährigen oder einer reisenden Person ausfüllen, die selbst nicht dazu in der Lage ist.

      Reisende können die Erklärung über das SARS Customs Online-Portal für Reiseerklärungen, die SATMS-Mobile-App oder einen Scan-to-Declare-QR-Code ausfüllen.

      Reisende, die die Erklärung vor ihrer Ankunft in Südafrika nicht ausgefüllt haben, können dennoch einreisen und sie vor Ort einreichen – über Selbstbedienungsterminals oder mit Unterstützung der SARS-Zollbeamten am Einreiseort. Es wird empfohlen, die Erklärung vor der Reise auszufüllen, um die Grenzabfertigung zu beschleunigen; die Erledigung am Einreiseort ist jedoch eine akzeptierte Alternative.

      Reisende müssen dennoch sicherstellen, dass die Erklärung eingereicht und korrekt ist. Werden Waren oder Devisen nicht angemeldet oder falsche Angaben gemacht, kann dies zu Bearbeitungsverzögerungen, Geldstrafen oder der Beschlagnahme und Einziehung von Waren führen.

      Diese Anforderung gilt nicht für die folgenden Reisenden:

      • Reisende im Transit durch Südafrika, die im internationalen Transitbereich bleiben.

      Reisende müssen den Nachweis eines Tickets erbringen, das ihre Ein- und Ausreise aus Südafrika belegt.

      Diese Anforderung gilt nicht für die folgenden Reisenden:
      – Staatsangehörige Südafrikas;
      – Ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Südafrika.

      Reisende sollten Folgendes in Betracht ziehen: Impfungen gegen Hepatitis A und Hepatitis B sowie eine Typhus-Impfung bei Besuchen kleinerer Städte oder ländlicher Gebiete;

      • Routineimpfungen, einschließlich gegen Masern.

      Unter Umständen sind zusätzliche Impfungen erforderlich. Wenden Sie sich an Ihren Arzt und prüfen Sie die angegebene Quelle für weitere Einzelheiten.

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